Kluge Lösung
statt Verbot von
Ferienwohnungen

Kluge Lösung
statt Verbot von
Ferienwohnungen

Stadt Luzern

Stadtrat und fünf von sechs Fraktionen im Parlament (Grosser Stadtrat) empfehlen

Ja zum Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung

Ja zum Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung

Abstimmung Stadt Luzern, 12. März 2023

JA zum Gegenvorschlag

Oftmals bleiben Gäste in Ferienwohnungen auch länger in Luzern. Das ist ein zentrales Ziel der kürzlich beschlossenen neuen Tourismusstrategie. Ferienwohnungen sind ein wichtiger Teil des touristischen Angebots von Luzern und sollen darum nicht verboten werden. 

Mit dem Gegenvorschlag werden die Anzahl Ferienwohnungen im Verhältnis zur Gesamtwohnungszahl pro Quartier begrenzt. In der Innenstadt dürfen maximal 1.5% und in den übrigen Quartieren maximal 1% der Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden. In fast allen für Touristinnen und Touristen gut erreichbaren Quartieren führt dies zu einer Abnahme der Ferienwohnungen. Ist das Kontingent erreicht, dürfen keine weiteren Wohnungen mehr umgenutzt oder als Ferienwohnungen gebaut werden.

JA zum Gegenvorschlag am 12. März 2023

Breit abgestützte Mehrheit

© JA zum Gegenvorschlag - ferienwohnungen-jazumgegenvorschlag.ch