Mit dem Gegenvorschlag werden die Anzahl Ferienwohnungen im Verhältnis zur Gesamtwohnungszahl pro Quartier begrenzt. In der Innenstadt dürfen maximal 1.5% und in den übrigen Quartieren maximal 1% der Wohnungen als Ferienwohnungen genutzt werden. In fast allen für Touristinnen und Touristen gut erreichbaren Quartieren führt dies zu einer Abnahme der Ferienwohnungen. Ist das Kontingent erreicht, dürfen keine weiteren Wohnungen mehr umgenutzt oder als Ferienwohnungen gebaut werden.